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Rechtsgebiet Sozialrecht
Die Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Sozialrechts umfasst den gesamten Bereich der Sozialgesetzbüchern 1-14, wobei die Bücher I, IV sowie X. „nur“ Verfahrensvorschriften enthalten. Das Sozialgesetzbuch XIII. ist nicht noch bestimmt.
In den Sozialgesetzbüchern sind folgende Rechtsgebiete geregelt:
- SGB II: Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SGB III: Arbeitsförderung
- SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung
- SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherung
- SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung
- SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
- SGB SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Schwerbehinderten-recht)
- SGB XI: Soziale Pflegeversicherung
- SGB XII: Sozialhilfe (Grundsicherung für nicht Arbeitsfähige)
- SGB XVI: Soziale Entschädigung (früher unter anderem Opferentschädigung)
Sozialrecht: Fachübergreifende Beratung von Experten
Wie diese Auflistung zu entnehmen ist umfasst das Sozialrecht einen sehr weiten Bereich zur Abdeckung der Grundbedürfnisse der Menschen. In einzelnen Bereichen gibt es umfangreiche rechtliche Berührungspunkte zum Arbeitsrecht sowie zum Mietrecht und auch zum Familienrecht. Diese Berührungspunkte können in unserer Kanzlei im Hinblick auf die Fachanwaltsgebiete der Rechtsanwälte fachübergreifend entsprechend bearbeitet werden.
Im Rechtsgebiet des Sozialrechts erfolgt die Vertretung außergerichtlich sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Widerspruchsverfahren sowie im gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Professionelle Beratung und Vertretung im Sozialrecht
Das Sozialrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das die soziale Absicherung von Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen regelt. Eine professionelle Beratung und Vertretung im kann helfen, Ihre Rechte optimal durchzusetzen und mögliche Fallstricke zu umgehen.