Rechtsanwältin Elisabeth Schuler
Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, zertifizierter Verfahrensbeistand sowie Mediatorin
Frau Schuler hatte nach Abitur im Helmut Gymnasium Zweibrücken das Jurastudium an der Johannes Gutenberg Universität in Mainz durchlaufen, wo sie ab dem dritten Semester auch als wissenschaftliche Hilfskraft zunächst vier Semester bei Herrn Professor Dr. von Mutius und danach bei seinem Nachfolger Herrn Professor Dr. Trzaskalik tätig war. Nach dem Referendariat beim pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken ist sie seit 1987 als Rechtsanwältin in Zweibrücken tätig.
Seit 1998 hat die Rechtsanwaltskammer in Zweibrücken ihr zunächst die Befugnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwältin für Sozialrecht und sodann im gleichen Jahr die Befugnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwältin im Familienrecht verliehen. Seit 2017 ist sie darüber hinaus zertifizierte Verfahrensbeiständin.
Die Arbeitsschwerpunkte von Frau Schuler liegen sowohl im Familienrecht als auch im Sozialrecht. Im Bereich des Familienrechtes umfasst dies überwiegend die Regelung des Getrenntlebens und der Scheidung und der Scheidungsfolgen und insbesondere das Kindschaftsrecht. Wie sich aus der zusätzlichen Qualifikation als zertifizierte Verfahrensbeiständin ergibt liegt ein besonderer Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit auf der Wahrung der Interessen von Kindern. Im Sozialrecht liegt der Schwerpunkt im Bereich der Pflegeversicherung, der Krankenversicherung und dem Schwerbehindertenrecht.
Frau Elisabeth Schuler ist mit Herrn Richard Schuler verheiratet. Neben ihrer Tätigkeit als Anwältin ist Frau Schuler Mutter von drei erwachsenen Töchtern, die alle drei Volljuristen sind und stolze Großmutter von drei Enkeln.