Gabelsbergerstraße 13
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Rechtsgebiet Mietrecht
Auf dem Gebiet des Mietrechts vertritt Herr Rechtsanwalt Schuler sowohl Vermieter als auch Mieter.
Da Herr Rechtsanwalt Schuler als beratende Anwalt der Mieterhilfe e.V. seit 1986 die Beratungsstelle in Zweibrücken führt, liegt der Schwerpunkt auf der Vertretung der Mieter.
Der Arbeitsbereich im Mietrecht umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:
- Kündigungen insbesondere wegen Eigenbedarf und wegen Mietrückstand
- überprüfende Betriebskosten
- Maklercourtage
- Mieterhöhung
- Mietmängel
- Reparaturen
- Rückforderung von Mietkautionen
- Gestaltung von Mietverträgen
- Probleme im Zusammenhang mit Modernisierung
- Schönheitsreparaturen
Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Mietrecht
Rechtsanwalt Schuler steht Ihnen als erfahrener Fachmann zur Seite, um Ihre Interessen als Mieter oder Vermieter zu vertreten. Ob es um Kündigungen, Betriebskosten, Maklercourtage oder andere mietrechtliche Angelegenheiten geht – mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise helfen wir Ihnen kompetent und zuverlässig zur Seite stehen.