Rechtsanwalt Richard Schuler
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Miet-und Wohnungseigentumsrecht sowie Familienrecht
Herr Schuler hat als Schüler des Helmholtzgynasiums in Zweibrücken 1972 das Abitur abgelegt und nach seiner Bundeswehrzeit das Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken und in Mainz durchlaufen und mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossen. Nach dem Referendariat beim Oberlandesgericht in Zweibrücken ist er seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen. Außerdem ist er seit 1996 ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 2002 als Fachanwalt für Familienrecht und seit 2009 als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zugelassen.
Er ist verheiratet mit der Kollegin Elisabeth Schuler und Vater von 3 Töchtern, die alle den Beruf der Juristin ergriffen haben.
Im Arbeitsrecht bildet das Individualarbeitsrecht den Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Dabei versteht er seine Tätigkeit als beratende und gestaltende Begleitung seiner Mandantschaft bis zur Lösung der Problematik. Das Spektrum seiner Tätigkeit umfasst den gesamten Bereich des Arbeitsrechts von der Gestaltung von Arbeitsverträgen bzw. die Prüfung der Wirksamkeit der Klauseln über die Lösung von Problemen wegen Mobbing, Urlaub, Versetzung, Abmahnung bis hin zur Kündigung bzw. Aufhebung des Arbeitsverhältnisses.
Besondere Beachtung verdienen auch die besonders geschützten Personengruppen, wie z.B. Schwangere, Mütter, Schwerbehinderte und andere.
Auch fallen in seinen Tätigkeitsbereich Lösungen der Probleme im Berufsausbildungsverhältnis.
Das Tätigkeitsfeld auf dem Gebiet des Mietrechts umfasst die Vertretung von Mietern und Vermietern im Bereich aller Probleme von Beginn eines Mietverhältnisses mit dem Vertragsabschluss bis zum Ende mit Auszug und darüber hinaus.
Auf dem Gebiet des Mietrechts ist Herr Schuler seit September 1985 beratender Rechtsanwalt für den Verein Mieterhilfe e.V., zunächst in Pirmasens und seit dem 01.04.1986 in Zweibrücken.